Tel.: 04181/1377195
Sonnenkind Sein
Praxis für körperorientierte Psychotherapie
Der Antrag auf Kostenübernahme- gesetzliche Krankenkassen
Vorab: Die AOK und die Barmer lehnen eine Kostenübernahme meist ab.
Informieren Sie sich unbedingt vorab bei Ihrer Kasse, ob diese zu einer Kostenübernahme bereit ist oder nicht.
In der Regel müssen folgende Bedingungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein:
Dies ist was Sie vorab leisten müssen.
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Sie haben eine Liste von Vertragstherapeutinnen und -therapeuten[1], bei denen Sie nach einem freien Termin gefragt haben. Bitte geben Sie auch an, wie lange die Wartezeit bis zu dem Termin gewesen wäre. Meist wird gewünscht, dass mindestens 10 Therapeuten auf der Liste genannt werden.
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Sie benötigen eine vertragsärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Angaben zu Indikation und zum Behandlungsbeginn. Das heißt, sie verfügen über einen Bericht (zum Beispiel aus einem stationären Aufenthalt) aus dem hervorgeht, dass sie dringend Psychotherapie benötigen und längere Wartezeiten nicht zumutbar sind. Oder Sie nehmen einen Notfalltermin bei einem Vertragstherapeuten wahr (wird auch über die Telefonnummer 116 117 vermittelt). Im Rahmen dieses Termins muss ein Formular namens "PTV 11" ausgefüllt werden. Hier muss darauf geachtet werden, dass angekreuzt wird, dass Psychotherapie dringend notwendig ist.
Das Folgende ist, was ich vorab leisten muss.
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Ich erstelle einen Kostenvoranschlag mit der Anzahl der geplanten Sitzungen, den begleitenden Leistungen und der Höhe der Kosten.
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Ich fertige Kopien meiner Qualifikationsnachweise als Therapeutin, meinen Fachkundenachweis über tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und einem Auszug aus dem Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung an.
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Die gesamten Unterlagen sende ich Ihnen per Mail zu.
Sie senden dann Ihre Unterlagen und meine Unterlagen gesammelt an Ihre Krankenkasse mit der Bitte um Kostenübernahme.
Innerhalb von vier Wochen sollten Sie dann Antwort von Ihrer Kasse erhalten.
In der Regel werden vier sogenannte probatorische Sitzung genehmigt. Sollten diese nicht genehmigt werden, gibt es die Möglichkeit den Widerspruch über die Online-Plattform https://widerspruch.online einzureichen. Hier kümmern sich Anwälte kostenfrei um die Widerspruchsverfahren der Kassenpatienten.
Im Zeitraum der vier probatorischen Sitzungen ist es meine Pflicht eine biographische Anamnese zu erheben und einen ausführlichen Antrag an einen Gutachter ihrer Kasse zu senden. Dann wird darüber entschieden ob und wie viele weitere Sitzungen genehmigt werden. Meist werden je nach Bedarf 12 bis 60 Sitzungen genehmigt.
[1] Vertragstherapeuten sind die Therapeuten, die eine offizielle Kassenzulassung haben. Es gibt aber nur ein sehr eng bemessenes Kontingent an Kassenzulassungen. Für den Facharzt Psychosomatische Medizin und Psychotherapie gibt es in meiner Region in absehbarer Zeit keine Kassenzulassung, daher gibt es für Kassenpatienten nur die Möglichkeit über dieses Kostenübernahmeverfahren, das für beide Seiten mit Aufwand verbunden ist, eine Finanzierung über die Kasse zu erwirken.
Der Antrag auf Kostenübernahme- private Krankenkassen
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie und die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos. Jedoch handhaben dies die verschiedenen Versicherungen im Detail unterschiedlich. Ihre genauen Konditionen als Privatpatient können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Folgende Punkte gilt es zu beachten:
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Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
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Falls ja, wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?
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Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet?
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Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Kontaktieren sie mich gerne bei weiterführenden Fragen.
Selbstzahler
Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit ihre Therapiesitzungen selber zu zahlen. (Siehe Angebote.)